Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer

Letzte Aktualisierung: 2025-08-28

Präambel

Diese Präambel dient ausschließlich der Einordnung der Vertragspartner und hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Die steig GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) stellt KI-bezogene Beratungs- und Softwareleistungen für Unternehmer (§14 BGB, „Auftraggeber“) bereit. Verbraucher (§13 BGB) werden nicht bedient.

§1 Geltungsbereich, Rangfolge

  1. Diese AGB gelten für sämtliche - auch künftige - Verträge über Beratung, Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Support von Software- und KI-Systemen sowie Schulungen.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform (§126b BGB) ausdrücklich zustimmt.

  3. Rangfolge bei Widersprüchen:
    a) Individual- bzw. Projektvereinbarung (Statement of Work, Projektvertrag),
    b) diese AGB,
    c) Gesetz.

§2 Leistungsgegenstand

A. Dienstvertragliche Leistungen

  • Strategische KI-Beratung, Workshops, Schulungen, Managed-Services, MLOps-/DevOps-Betrieb, Support & Monitoring.

  • Es wird ausschließlich eine Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet (§611 BGB).

B. Werkvertragliche Leistungen

  • Projektbezogene Entwicklung von Individual-Software, KI-Modellen oder Automatisierungs-lösungen mit konkretem Erfolg (funktionsfähiges Werk) gem. Pflichtenheft.

  • Abnahme nach §6.

C. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Open-Source- oder Drittsoftware einzusetzen; hierfür gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.

  2. Ohne ausdrückliche Zusage schuldet der Auftragnehmer keine „Herstellung“ oder „Serienproduktion“ physischer Produkte; Formulierungen des Handelsregisterzwecks begründen keine Erfolgs- oder Beschaffenheitsgarantie.

§3 Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag entsteht durch:
    • Gegenzeichnung eines Angebots/SoW in Textform (E-Mail, elektronische Signatur) oder
    • Aufnahme der Leistungserbringung.

  2. „Projektvertrag“ bezeichnet eine individuelle Vereinbarung mit Leistungs-, Zeit- und Vergütungsplan; er unterfällt diesen AGB.

§4 Leistungserbringung und Änderungen

  1. Leistungen erfolgen nach anerkanntem Stand von Wissenschaft & Technik.

  2. Agile Projekte: Leistungsumfang wird iterativ im Product-/Sprint-Backlog beschrieben; Änderungen über schriftlich bestätigte Change Requests.

  3. Subunternehmer dürfen eingesetzt werden; der Auftragnehmer bleibt verantwortlich.

  4. Termine sind nur verbindlich, wenn in Textform als „verbindlich“ bezeichnet.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Test-/Produktiv-daten (anonymisiert), Zugänge und eines bevollmächtigten Projektleiters.

  2. Regelmäßige Datensicherung und Prüfung auf Schadsoftware obliegen dem Auftraggeber.

  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Termine; hierdurch entstehender Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten.

  4. Aussetzung bei Pflichtverletzung: Nach schriftlicher Mahnung und 14-tägiger Nachfrist kann der Auftragnehmer die Arbeit unterbrechen. Der Auftraggeber vergütet nur:
    • bis dahin erbrachte Leistungen und
    • nachweislich nicht anderweitig verwertbare Bereitschaftszeiten, höchstens 50 % der vertraglichen Tages-/Stundensätze.

  5. Stornierung von Terminen: Absage < 24 h vor Termin → 50% Ausfallhonorar, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§6 Abnahme (nur Werkverträge)

  1. Abnahmefähigkeit setzt vollständige Lieferung des Werks inkl. Dokumentation & Testumgebung voraus.

  2. Auftragnehmer und Auftraggeber erstellen vorab einen Abnahmeplan (Test-Cases & Akzeptanzkriterien).

  3. Der Auftraggeber prüft binnen 10 Werktagen; verweist er auf wesentliche Mängel, wird eine angemessene Frist zur Nachbesserung vereinbart.

  4. Nutzt der Auftraggeber das Werk produktiv und liegen dokumentierte Akzeptanzkriterien vor, gilt das Werk nach 20 Kalendertagen als abgenommen (§640 II BGB).

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

A. Werkverträge

  1. Vergütung nach Angebot: 50% bei Projektstart, 50% nach Endabnahme.

  2. Mehraufwände aus Change Requests → Time-&-Material.

B. Dienstverträge

  1. Monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder Nutzungsgebühr auf Basis Logs.

  2. Mindestlaufzeit-Pakete (z.B. 20 Consulting-Stunden) werden zu Beginn eines Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.

C. Gemeinsame Bestimmungen

  1. Alle Preise netto zzgl. USt.

  2. Fälligkeit: 14 Kalendertage.

  3. Verzug: Nach Mahnung + 7 Tage kann der Auftragnehmer Leistungen einstellen. Verzugszinsen: 9 PP über Basiszins (§288 II BGB).

  4. Preisanpassung Dauerschuldverhältnis: Index "Tarifliche Monatsverdienste IT & Informationsdienstleistungen" (Destatis, WZ 62). Erhöht sich der Index um > 5% seit Vertragsabschluss, darf der Preis verhältnisgleich angepasst werden, höchstens 1x p.a. Der Auftraggeber kann bei einer Erhöhung > 8% binnen 14 Tagen außerordentlich kündigen.

§8 Rechte an Ergebnissen, Open-Source, KI-Training

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an werkvertraglichen Ergebnissen ein ausschließliches, zeit- & räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht.

  2. Vorbestehende Tools, Frameworks, generische Libraries bleiben Eigentum des Auftragnehmers; nicht-exklusive Nutzung wird eingeräumt.

  3. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die der Auftragnehmer offenlegt; diese können die Exklusivität einschränken.

  4. Anonymisierte Projektdaten dürfen nach Vereinbarung zur Verbesserung interner KI-Modelle verwendet werden.

§9 Gewährleistung & Leistungsstörungen

A. Werkverträge

  1. Mängelanzeige in Textform; zwei Nachbesserungsversuche.

  2. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.

B. Dienstverträge

  1. Bei Schlechtleistung: Nachbesserungsanspruch binnen angemessener Frist; kein Erfolg geschuldet.

C. Cloud- & SaaS-Leistungen

  1. Verfügbarkeit & Reaktionszeiten allein nach SLA-Anhängen.

  2. Ggf. vereinbarte Gutschriften sind abschließend.

§10 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper-/Gesundheits-schäden.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Pflichten → Haftung auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Gesamt-haftung je Kalenderjahr und Schadenfall: das Zweifache der im laufenden Kalenderjahr gezahlten Vergütung, max. 1 Mio. €.

  4. §536a I BGB (verschuldensunabhängige Haftung) ausgeschlossen.

§11 Schutzrechte Dritter

  1. Freistellung bei berechtigter Schutzrechts-verletzung, wenn Auftraggeber unverzüglich informiert & Verteidigung überlässt.

  2. Ersatzmaßnahme: Änderung, Austausch oder Lizenzierung auf Kosten des Auftragnehmers.

§12 Vertraulichkeit & Datenschutz

  1. Beiderseitige Geheimhaltung.

  2. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV).

  3. Sonderkündigungsrecht, wenn Datenschutz-Rahmenbedingungen wesentlich geändert werden.

§13 Laufzeit & Kündigung

A. Dienstverträge

  1. Mindestlaufzeit: 6 Monate ab Vertragsbeginn, danach monatlich mit 4-Wochen-Frist kündbar (Textform).

  2. Sonderkündigungsrecht bei Index-bedingter Preiserhöhung > 8% oder wiederholter SLA-Unterschreitung (> 3 x in 6 Monaten).

B. Werkverträge

  1. Kündigung jederzeit nach §648 BGB; Vergütung für erbrachte Leistungen + 5% des Rest-Festpreises, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen.

  2. Kündigung durch Auftragnehmer bei Zahlungsverzug/Mitwirkungsverzug nach Mahnung & 14-tägiger Frist.

C. Außerordentliche Kündigung

Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

§14 Export- und Sanktionsbestimmungen

Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung einschlägiger Export-, Zoll- und Sanktionsvorschriften für die Nutzung der Leistungen.

§15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

  2. Gerichtsstand: Tübingen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

  3. Salvatorische Klausel.

  4. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.