Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer
Präambel
Diese Präambel dient ausschließlich der Einordnung der Vertragspartner und hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Die steig GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) stellt KI-bezogene Beratungs- und Softwareleistungen für Unternehmer (§14 BGB, „Auftraggeber“) bereit. Verbraucher (§13 BGB) werden nicht bedient.
§1 Geltungsbereich, Rangfolge
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Diese AGB gelten für sämtliche - auch künftige - Verträge über Beratung, Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Support von Software- und KI-Systemen sowie Schulungen.
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform (§126b BGB) ausdrücklich zustimmt.
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Rangfolge bei Widersprüchen:
a) Individual- bzw. Projektvereinbarung (Statement of Work, Projektvertrag),
b) diese AGB,
c) Gesetz.
§2 Leistungsgegenstand
A. Dienstvertragliche Leistungen
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Strategische KI-Beratung, Workshops, Schulungen, Managed-Services, MLOps-/DevOps-Betrieb, Support & Monitoring.
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Es wird ausschließlich eine Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet (§611 BGB).
B. Werkvertragliche Leistungen
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Projektbezogene Entwicklung von Individual-Software, KI-Modellen oder Automatisierungs-lösungen mit konkretem Erfolg (funktionsfähiges Werk) gem. Pflichtenheft.
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Abnahme nach §6.
C. Allgemeine Bestimmungen
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Open-Source- oder Drittsoftware einzusetzen; hierfür gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.
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Ohne ausdrückliche Zusage schuldet der Auftragnehmer keine „Herstellung“ oder „Serienproduktion“ physischer Produkte; Formulierungen des Handelsregisterzwecks begründen keine Erfolgs- oder Beschaffenheitsgarantie.
§3 Vertragsschluss
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Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag entsteht durch:
• Gegenzeichnung eines Angebots/SoW in Textform (E-Mail, elektronische Signatur) oder
• Aufnahme der Leistungserbringung. -
„Projektvertrag“ bezeichnet eine individuelle Vereinbarung mit Leistungs-, Zeit- und Vergütungsplan; er unterfällt diesen AGB.
§4 Leistungserbringung und Änderungen
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Leistungen erfolgen nach anerkanntem Stand von Wissenschaft & Technik.
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Agile Projekte: Leistungsumfang wird iterativ im Product-/Sprint-Backlog beschrieben; Änderungen über schriftlich bestätigte Change Requests.
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Subunternehmer dürfen eingesetzt werden; der Auftragnehmer bleibt verantwortlich.
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Termine sind nur verbindlich, wenn in Textform als „verbindlich“ bezeichnet.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Test-/Produktiv-daten (anonymisiert), Zugänge und eines bevollmächtigten Projektleiters.
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Regelmäßige Datensicherung und Prüfung auf Schadsoftware obliegen dem Auftraggeber.
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Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Termine; hierdurch entstehender Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten.
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Aussetzung bei Pflichtverletzung: Nach schriftlicher Mahnung und 14-tägiger Nachfrist kann der Auftragnehmer die Arbeit unterbrechen. Der Auftraggeber vergütet nur:
• bis dahin erbrachte Leistungen und
• nachweislich nicht anderweitig verwertbare Bereitschaftszeiten, höchstens 50 % der vertraglichen Tages-/Stundensätze. -
Stornierung von Terminen: Absage < 24 h vor Termin → 50% Ausfallhonorar, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
§6 Abnahme (nur Werkverträge)
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Abnahmefähigkeit setzt vollständige Lieferung des Werks inkl. Dokumentation & Testumgebung voraus.
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Auftragnehmer und Auftraggeber erstellen vorab einen Abnahmeplan (Test-Cases & Akzeptanzkriterien).
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Der Auftraggeber prüft binnen 10 Werktagen; verweist er auf wesentliche Mängel, wird eine angemessene Frist zur Nachbesserung vereinbart.
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Nutzt der Auftraggeber das Werk produktiv und liegen dokumentierte Akzeptanzkriterien vor, gilt das Werk nach 20 Kalendertagen als abgenommen (§640 II BGB).
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
A. Werkverträge
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Vergütung nach Angebot: 50% bei Projektstart, 50% nach Endabnahme.
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Mehraufwände aus Change Requests → Time-&-Material.
B. Dienstverträge
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Monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder Nutzungsgebühr auf Basis Logs.
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Mindestlaufzeit-Pakete (z.B. 20 Consulting-Stunden) werden zu Beginn eines Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.
C. Gemeinsame Bestimmungen
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Alle Preise netto zzgl. USt.
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Fälligkeit: 14 Kalendertage.
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Verzug: Nach Mahnung + 7 Tage kann der Auftragnehmer Leistungen einstellen. Verzugszinsen: 9 PP über Basiszins (§288 II BGB).
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Preisanpassung Dauerschuldverhältnis: Index "Tarifliche Monatsverdienste IT & Informationsdienstleistungen" (Destatis, WZ 62). Erhöht sich der Index um > 5% seit Vertragsabschluss, darf der Preis verhältnisgleich angepasst werden, höchstens 1x p.a. Der Auftraggeber kann bei einer Erhöhung > 8% binnen 14 Tagen außerordentlich kündigen.
§8 Rechte an Ergebnissen, Open-Source, KI-Training
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Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an werkvertraglichen Ergebnissen ein ausschließliches, zeit- & räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
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Vorbestehende Tools, Frameworks, generische Libraries bleiben Eigentum des Auftragnehmers; nicht-exklusive Nutzung wird eingeräumt.
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Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die der Auftragnehmer offenlegt; diese können die Exklusivität einschränken.
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Anonymisierte Projektdaten dürfen nach Vereinbarung zur Verbesserung interner KI-Modelle verwendet werden.
§9 Gewährleistung & Leistungsstörungen
A. Werkverträge
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Mängelanzeige in Textform; zwei Nachbesserungsversuche.
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Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.
B. Dienstverträge
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Bei Schlechtleistung: Nachbesserungsanspruch binnen angemessener Frist; kein Erfolg geschuldet.
C. Cloud- & SaaS-Leistungen
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Verfügbarkeit & Reaktionszeiten allein nach SLA-Anhängen.
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Ggf. vereinbarte Gutschriften sind abschließend.
§10 Haftung
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Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper-/Gesundheits-schäden.
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Bei leichter Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Pflichten → Haftung auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Gesamt-haftung je Kalenderjahr und Schadenfall: das Zweifache der im laufenden Kalenderjahr gezahlten Vergütung, max. 1 Mio. €.
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§536a I BGB (verschuldensunabhängige Haftung) ausgeschlossen.
§11 Schutzrechte Dritter
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Freistellung bei berechtigter Schutzrechts-verletzung, wenn Auftraggeber unverzüglich informiert & Verteidigung überlässt.
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Ersatzmaßnahme: Änderung, Austausch oder Lizenzierung auf Kosten des Auftragnehmers.
§12 Vertraulichkeit & Datenschutz
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Beiderseitige Geheimhaltung.
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Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV).
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Sonderkündigungsrecht, wenn Datenschutz-Rahmenbedingungen wesentlich geändert werden.
§13 Laufzeit & Kündigung
A. Dienstverträge
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Mindestlaufzeit: 6 Monate ab Vertragsbeginn, danach monatlich mit 4-Wochen-Frist kündbar (Textform).
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Sonderkündigungsrecht bei Index-bedingter Preiserhöhung > 8% oder wiederholter SLA-Unterschreitung (> 3 x in 6 Monaten).
B. Werkverträge
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Kündigung jederzeit nach §648 BGB; Vergütung für erbrachte Leistungen + 5% des Rest-Festpreises, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen.
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Kündigung durch Auftragnehmer bei Zahlungsverzug/Mitwirkungsverzug nach Mahnung & 14-tägiger Frist.
C. Außerordentliche Kündigung
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
§14 Export- und Sanktionsbestimmungen
Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung einschlägiger Export-, Zoll- und Sanktionsvorschriften für die Nutzung der Leistungen.
§15 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
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Gerichtsstand: Tübingen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
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Salvatorische Klausel.
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Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.